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02.11.2020

Air Malta führt garantierten Mindestflugplan ein

02.11.2020

Air Malta führt garantierten Mindestflugplan ein

Air Malta führt garantierten Mindestflugplan ein

Planungssicherheit und Verlässlichkeit mit neuem Winterflugplan für Reisende

Valletta / Frankfurt am Main, 02. November 2020. Air Malta hat jüngst den Winterflugplan 2020/21 vorgestellt, der 21 Ziele mit 156 Flügen pro Woche abdeckt. Die Airline sagt zu, mindestens 50 Prozent dieses Flugplans durchzuführen. Zudem verzichtet die Air Malta weiterhin auf Umbuchungsgebühren.

Außerdem kündigte Air Malta einen garantierten Mindestflugplan für mindestens 15 Ziele mit 82 wöchentlichen Flügen an: Mit dem „Business Guaranteed“-Flugplan will der Nationalcarrier seinen Kunden Planungssicherheit und Verlässlichkeit in den derzeit unsicheren Zeiten bieten. Der garantierte Flugplan wurde so angepasst, dass Destinationen für Geschäftsreisende regelmäßig angeflogen werden; für Urlaubsziele wurde darauf geachtet, dass kurze Reisen am Wochenende und in der Wochenmitte möglich sind. Die Flüge des „Business Guaranteed“-Flugplans werden in jedem Fall durchgeführt, es sei denn es treten außerplanmäßige Umstände auf, wie Unwetter oder die Schließung von Flughäfen, die nicht in der Kontrolle von Air Malta liegen.

Zudem gibt Air Malta Reisenden ein „Flexibility Guaranteed“-Versprechen, das Kunden zusätzliche Flexibilität bei der Buchung einräumt. Wirtschaftsminister Silvio Schembri und der Air Malta-Vorstandsvorsitzende Charles Mangion waren sich einig, dass Air Malta trotz der herausfordernden Zeiten dank dieser Maßnahmen eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an europäische Großstädte gewährleisten kann.

Air Malta wird diesen Winter folgende Reiseziele anfliegen: Amsterdam*, Berlin*, Brüssel*, Catania*, Düsseldorf*, Frankfurt*, Hamburg, Lissabon, London Heathrow*, Lyon, Madrid (neu), Mailand Linate*, München*, Moskau*, Palermo, Paris Charles De Gaulle*, Paris Orly*, Prag, Rom*, Wien* und Zürich*. (* - garantierte Strecken). Ob Moskau angeflogen werden kann, unterliegt noch immer der Entscheidung der Regierungen beider Länder, ob sichere Reisekorridore gewährleistet werden können.

Weitere Informationen zum Winterflugplan unter www.airmalta.com.

 

Hinweis für Redakteure:

  • Air Malta arbeitet kontinuierlich mit den verschiedenen Behörden und Industriepartnern zusammen und unternimmt alle notwendigen Schritte, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vorgegeben werden, um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren. Nähere Informationen dazu stehen unter airmalta.com/caring-for-your-health-and-safety zur Verfügung.
  • Die Fluggesellschaft hat sich zusammen mit anderen großen europäischen Airlines der von der EASA und ECDC vorgelegten „Aviation Industry Charter for COVID-19" verpflichtet. Diese Charta zielt auf die Umsetzung einheitlicher Sicherheitsverfahren für Passagiere auf dem gesamten Kontinent ab, um die Wiederaufnahme des Flugbetriebs zu erleichtern und gleichzeitig Sicherheit zu gewährleisten.
  • Air Malta hat sich einer internationalen Initiative unter der Leitung der International Air Transport Association (IATA) angeschlossen, die die Entwicklung und Einführung von systematischen COVID-19-Tests für alle Passagiere vor dem Abflug fordern.

 

 

 

Hinweis für Redaktionen:

Druckfähige Bilder zu Malta als Reiseziel gibt es unter bit.ly/MaltaAllg (Copyright bitte wie im Dateinamen hinterlegt angeben). Weiteres honorarfreies Bildmaterial unter www.viewingmalta.com

 

 

 

Kontakt bei Veröffentlichung:

Fremdenverkehrsamt Malta

Schillerstraße 30-40

60313 Frankfurt/Main

Tel. 069 2 47 50 31 30

E-Mail: info@urlaubmalta.com

www.malta.reise

www.visitmalta.com

www.visitgozo.com

www.mein-malta-urlaub.de 

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