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12.03.2020

Malta: Flüge aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Spanien ausgesetzt

12.03.2020

Malta: Flüge aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Spanien ausgesetzt

Valletta / Frankfurt am Main, 12. März 2020. Die Regierung Maltas und die maltesischen Gesundheitsbehörden verfolgen aufmerksam die Situation zur Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Derzeit sind innerhalb Europas Frankreich, Spanien, die Schweiz und Deutschland besonders stark davon betroffen. Daher hat die Regierung auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen beschlossen, alle Luft- und Seereisen von und nach diesen Ländern ab Mitternacht zum dem 12. März 2020 einzustellen.

 

Ab sofort unterliegen Personen, die aus Frankreich, Spanien, der Schweiz und Deutschland nach Malta einreisen, einer 14-tägigen Quarantänepflicht.

 

Reisende, die sich seit dem 27. Februar 2020 in Italien, China (einschließlich Hongkong), Singapur, Japan, Iran und Südkorea aufgehalten haben, werden bei ihrer Einreise nach Malta 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt. Dieser Zeitraum beginnt mit dem letzten Tag, an dem sich diese Personen in einem dieser Länder befanden.

 

Die obligatorische Quarantäne wird durch regelmäßige Stichproben der Polizei überprüft und durchgesetzt. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 € für jeden Verstoß belegt.

 

Gästen unter Quarantäne steht frei, vor dem geplanten Abreisetag in ihr Herkunftsland zurückgeführt zu werden. Vorkehrungen werden über die Botschaft oder das Konsulat ihres Landes in Malta getroffen. Für die Rückreise ist wichtig, dass sie symptomfrei sind.

 

Für aus Deutschland gekommene Urlauber, die sich derzeit auf Malta aufhalten und deren Rückflüge abgesagt wurden, gilt folgendes: Betroffene werden gebeten, der Deutschen Botschaft in Malta über die E-Mail-Adresse info@valletta.diplo.de ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nr. des Reisepasses oder Personalausweises, Tel.-Nr., E-Mail, Aufenthaltsort in Malta, Wohnsitz in Deutschland) sowie das ursprünglich geplante Rückflugdatum mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie erreichbar sind. Näheres dazu finden Betroffene unter der Website der Deutschen Botschaft in Malta unter https://valletta.diplo.de/mt-de/service/-/2316780

 

Wer eine Reise nach Malta nach dem 12. März 2020 gebucht hat, wird gebeten, sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. Reisende in den betroffenen Ländern, die einen Flug nach Malta gebucht haben, sollen ihre Fluggesellschaft kontaktieren.

 

Zur Eindämmung von COVID-19 gelten zudem folgende Reisehinweise:

 

  • Reisende in Quarantäne, die Symptome von Husten, Fieber oder Atemnot entwickeln, werden gebeten, die Covid-19-Notrufnummer unter (+356) 111 oder den maltesischen Gesundheitsdienst unter (+356) 21 32 40 86 anzurufen; optional richten sie eine E-Mail an covid19health@gov.mt, um sich auf COVID-19 testen zu lassen.

 

  • Keinesfalls sollten Gäste, die befürchten, von COVID-19 betroffen zu sein, direkt ein Krankenhaus, Notaufnahmen, Gesundheitszentren oder andere Gesundheitseinrichtungen aufsuchen. Stattdessen werden sie dringend gebeten, das weitere Vorgehen mit dem ärztlichen Personal telefonisch abzusprechen, um so die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

 

Die aktuellen Maßnahmen gelten zunächst unbefristet. Die Regierung prüft jedoch kontinuierlich, wie sich die Situation in den jeweiligen Ländern weiterentwickelt und welche Leitlinien die die Weltgesundheitsorganisation gibt.


Stets aktuelle Informationen stehen auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Malta unter www.covid19health.gov.mt zur Verfügung.

 

Kontakt bei Veröffentlichung:

Fremdenverkehrsamt Malta

Schillerstraße 30-40

60313 Frankfurt/Main

Tel. 069 2 47 50 31 30

E-Mail: info@urlaubmalta.com

www.malta.reise

www.visitmalta.com

www.visitgozo.com

www.mein-malta-urlaub.de 

www.facebook.com/visitmaltade