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01.10.2021

Malta lockert Bestimmungen: Genesene reisen bereits mit einmaliger Impfung ohne Quarantäne ein

01.10.2021

Malta lockert Bestimmungen: Genesene reisen bereits mit einmaliger Impfung ohne Quarantäne ein

Die jüngsten COVID-Regelungen des Inselstaats im Überblick

Valletta / Frankfurt am Main, 01. Oktober 2021. Bereits seit einigen Monaten erlaubt Malta vollständig mit EMA-zugelassenen Covid19-Impfstoffen geimpften Personen die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sofern die letzte Impfabgabe mehr als 14 Tage vor Einreise verabreicht wurde. Auch Kreuzimpfungen gelten als offiziell anerkannt.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen werden nun noch weitere Regeln gelockert: Nach den ab dem 1. Oktober gültigen Einreisebestimmungen für das Inseltrio um Malta, Gozo und Comino dürfen einmal geimpfte Genesene nun ebenfalls ohne die Pflicht zur Quarantäne in das sonnenverwöhnte Urlaubsziel reisen. Hierbei wird eine anerkannte Impfstoffbescheinigung, die eine Dosis eines von der EMA zugelassenen Impfstoffs belegt, plus die Genesung von COVID-19, ebenfalls akzeptiert. Die Genesung darf dabei nicht länger als sechs Monate vor Reisebeginn zurück liegen.

Andernfalls gilt bei vollständig geimpften Personen auch weiterhin das Impfzertifikat der EU bzw. der Schweiz mit QR-Code (das gelbe Impfheft wird weiterhin nicht anerkannt). Eine weitere Voraussetzung für die Einreise in Malta ist die digitale Anmeldung per EU digital Passenger Locator Form (dPLF).

Erleichterungen für die Gastronomie

Weitere Lockerungen von COVID-Beschränkungen sollen ab dem 9. Oktober in maltesischen Gastronomiebetrieben gelten: Die Restaurant- und Barbesitzer, die sich für den 1G-Betrieb entschieden und ausschließlich für Geimpfte öffnen, profitieren dann von vereinfachten Regelungen. So muss der Mindestabstand zwischen Tischen dann nur noch 1,50 Meter betragen und pro Tisch sind acht Gäste erlaubt. Auch die nächtliche Ausgangssperre könnte bald fallen. Den Bars, die mit einem Plexiglasschutz Gäste bedienen, ist es dann sogar wieder genehmigt, eingeschränkten Thekenservice anzubieten. Die Zertifizierung ist allerdings freiwillig, und auch alle anderen Einrichtungen, die sich nicht für eine Zugangsbeschränkung entscheiden, können weiterhin nach den geltenden Vorschriften des Gesundheitswesens arbeiten.

 

Weiterführende Informationen zu den aktuellen Einreisebedingungen stehen unter https://malta.reise/staysafe zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.

 

Hinweis für Redaktionen:

Bilder zu Malta als Reiseziel gibt es unter bit.ly/MaltaAllg (Copyright bitte stets wie im Dateinamen hinterlegt angeben). Weiteres honorarfreies Bildmaterial unter www.viewingmalta.com

Kontakt bei Veröffentlichung:

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Tel. 069 2 47 50 31 30

E-Mail: info@urlaubmalta.com

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