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09.07.2021

Malta überarbeitet seine Reisehinweise

09.07.2021

Malta überarbeitet seine Reisehinweise

Reisen nach Malta sind nur noch für vollständig geimpfte Personen erlaubt

Valletta / Frankfurt am Main, 09. Juli 2021. Nach einem Anstieg der importierten Fälle haben der stellvertretende Premierminister und der Gesundheitsminister Maltas zusammen mit dem Leiter der öffentlichen Gesundheitsbehörde angekündigt, dass Sprachschulen mit Wirkung vom 14. Juli 2021 bis auf weiteres geschlossen bleiben müssen.

Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass ab dem 14. Juli Touristen ab 12 Jahren nur dann nach Malta reisen können, wenn sie ein Impfzertifikat über zwei Impfdosen vorweisen können, das 14 Tage nach dem Datum der zweiten Impfdosis (oder einer Einzeldosis im Falle von Johnson & Johnson) ausgestellt und vom Leiter der öffentlichen Gesundheitsbehörde anerkannt wurde. Zu den anerkannten Impfzertifikaten gehören:

  • Maltesische Impfbescheinigung
  • EU-Digitales COVID-Zertifikat und Impfzertifikat der Schweiz (auch bei Kreuzimpfungen gültig)
  • NHS COVID Pass Letter/NHS App (UK)

Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können reisen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Malta durchgeführt wurde, und wenn sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, die ihrerseits das anerkannte Impfzertifikat vorlegen können.

Kinder unter 5 Jahren benötigen keinen PCR-Test, um mit ihren vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten zu reisen. Unbegleitete Minderjährige können nicht nach Malta reisen.

Die folgenden Zertifikate sind für Reisen nach Malta NICHT GÜLTIG:

  • Bescheinigung über die Genesung von COVID-19;
  • Impfzeugnisse über nur 1 Dosis eines Impfstoffes, der 2 Dosen erfordert. Dies gilt auch für Personen, die sich von COVID-19 erholt haben.
  • Impfzeugnisse mit weniger als 14 Tagen ab der letzten Dosis.

Darüber hinaus hat der stellvertretende Premierminister und der Gesundheitsminister von Malta bestätigt, dass der AstraZeneca-Impfstoff mit den Chargennummern 4120Z001, 4120Z002 und 412Z003, auch bekannt als Covishield, nicht als

Impfnachweis für die Einreise nach Malta akzeptiert wird.  Er sagte, dass dies im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) steht, an die sich das maltesische Gesundheitsministerium hält, und fügte hinzu, dass die Richtlinien in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der EMA überarbeitet werden.

 

Hinweis für Redaktionen:

Bilder zu Malta als Reiseziel gibt es unter bit.ly/MaltaAllg (Copyright bitte stets wie im Dateinamen hinterlegt angeben). Weiteres honorarfreies Bildmaterial unter www.viewingmalta.com

Kontakt bei Veröffentlichung:

Fremdenverkehrsamt Malta

Schillerstraße 30-40

60313 Frankfurt/Main

Tel. 069 2 47 50 31 30

E-Mail: info@urlaubmalta.com

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